Ärger mit der Türkei – worum geht es bei der Verfassungsreform?

05.04.2017

In der Türkei wird am 16. April über die Verfassungsreform abgestimmt, die ein Präsidialsystem vorsieht. Was sieht die Verfassungsreform vor?

Der Präsident wird nicht nur Staats- sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt.

Der Präsident darf künftig einer Partei angehören, was bisher nicht erlaubt war. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten, sondern von einer vom Präsidenten zu bestimmenden Anzahl von Vizepräsidenten vertreten.

Der Präsident ist für die Ernennung und Absetzung seiner Stellvertreter und der Minister zuständig.

Der Präsident kann zu Themen, die exekutive Regelungen betreffen, Dekrete erlassen, die mit Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft treten.

Der Präsident kann das Parlament auflösen und Gesetzesvorhaben mit seinem Veto blockieren.

Die Amtszeiten des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt, aber: sollte das Parlament in der zweiten Amtsperiode Neuwahlen beschließen, kann der Präsident noch einmal kandidieren.

Der Präsident bekommt mehr Einfluss auf die Justiz: Im Rat der Richter und Staatsanwälte kann der Präsident künftig vier der 13 Mitglieder bestimmen.

Kommentar: Christian Lindner sieht die Türkei auf dem Weg in eine islamische Präsidialdiktatur. Dass europäische Grundwerte „mit Blick auf die Türkei gefährdet sind, daran kann ja kein Zweifel bestehen“, stellt er klar. Wolfgang Kubicki schlägt vor: “Die Zahlungen der Heranführungshilfen der EU in Milliardenhöhe, die ja eigentlich zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft an die Türken geleistet werden, müssen sofort eingestellt werden.“