FDP fordert Möglichkeiten für Vereinssport im Freien

26.02.2021

Die FDP-Kreistagsfraktion bittet den Hochtaunuskreis, zeitnah Möglichkeiten für Mannschaftssport zu zweit im Freien aufzuzeigen und im Dialog mit den Vereinen und Verbänden im Kreis zu kommunizieren.

FDP-Kreisvorsitzender und Spitzenkandidat zur Kommunalwahl Philipp Herbold erklärt: „Nach der aktuellen Coronakontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien zu zweit ausdrücklich erlaubt. Vereinsräume sind geschlossen. In den zugehörigen Auslegungshinweisen (diese haben keine Gesetzeskraft) sind als zulässige Beispiele u. a. Tennis, Judo und Paartanz genannt. Das zuständige Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises legt die Verordnung so aus, dass Individualsport erlaubt, Mannschaftssport wie etwa Hockey oder Fußball generell verboten ist. Dabei haben viele Vereine äußerst verantwortungsbewusste Hygiene- und Trainingskonzepte für die Ausübung ihrer Mannschaftssportarten jeweils nur zu zweit und im Freien entwickelt! Das Infektionsrisiko ist hier nicht höher als bei Individualsportarten, da mit Konzept keine Durchmischung oder Gruppendynamik geschieht. Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Benachteiligung!“

Der jüngst in der Presse anhängige Fall eines Homburger Fußballvereins sei hier nur ein Beispiel. Den Freien Demokraten geht es aber um eine generelle Gleichbehandlung und den Einklang von Freiheits- und Gesundheitsschutz. Viele Vereine leiden unter Mitgliederschwund, da sie ihre Aktivitäten aufgrund der Pandemie nicht ausüben dürfen.

„Sportliche Betätigung – erst Recht im Team – ist nicht nur gut für den Körper, sondern auch für die Seele. Vor allem Kinder und Jugendliche sind durch den Lockdown stark belastet. Sie betreiben nun mal häufiger Mannschaftssport, was ihnen seit Monaten faktisch verboten ist. Es ist unverständlich, weshalb Kinder und Jugendliche den ganzen Vormittag zusammen im geschlossenen Schulraum verbringen, am Nachmittag aber keinen Sport zu zweit im Freien machen dürfen“, so der Jurist Herbold weiter.

„Der Kreis muss seinen Ermessensspielraum bei der CoKoBeV nutzen! Dort besteht für die Kreise sogar die Möglichkeit, ein „besonderes öffentliches Interesse“ für Zusammentreffen festzustellen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene Mannschaftssportler konnten nun schon monatelang nicht im Freien trainieren, mit entsprechend negativen körperlichen und sozialen Folgen. Da ist ein öffentliches Interesse am Mannschaftssport zu zweit im Freien doch klar gegeben!“

Es gehe der FDP nicht um „Öffnungsorgien“ oder nach Landesrecht unmögliche Forderungen. Streng genommen gehe es nicht einmal um „Lockerungen“, sondern bloß um eine Gleichbehandlung von Mannschafts- und Individualsport bei gleichem Risiko. 

„Vereinsaktivitäten zu zweit im Freien sind nach der aktuellen Verordnungslage möglich. Man muss sich nur beherzt dafür entscheiden! Wir haben den Hochtaunuskreis stets für sein gutes Corona-Management gelobt und wissen zudem, dass der zuständige Dezernent viel für die Vereine übrig hat. Das ist aller Ehren wert. Umso dringlicher muss nun eine Entscheidung zu Gunsten der Gleichbehandlung des Mannschaftssports fallen. Die Menschen dürfen nicht auf vage Absichtserklärungen des Landes für irgendwann im Frühjahr vertröstet werden Diese grundsätzliche Linie sollte dann schnellstmöglich im Dialog mit Vereinen und Verbänden, Städten und Gemeinden kommuniziert werden“, schlägt Herbold vor.