Für eine grundlegende Reform der Europäischen Verträge

05.04.2017

Der Landesfachausschuss Internationale Politik hat in den vergangenen Monaten über mögliche Lösungen der gegenwärtigen Defizite in der EU beraten. Auf dem FDP-Landesparteitag am 18./19. März in Hanau wurden drei Anträge eingereicht, von denen der erste vorgestellt werden konnte, breite Zustimmung erfuhr und zur weiteren Beratung an den Landesvorstand delegiert wurde.

Die FDP Hessen setzt sich für eine zukunftsgerichtete grundlegende Reform der Europäischen Union ein. Das nächste europäische Parlament soll gemeinsam mit einer gleichen Anzahl von Vertretern der jeweiligen nationalen Parlamente im Rahmen eine „Europäischen Vertragsgebenden Versammlung“ bilden. Im Dialog mit den Bürgern wird binnen drei Jahren einen Reformentwurf für die europäischen Verträge erarbeitet. Über den neuen Europäischen Vertrag müssen die europäischen Bürger in einer gemeinsamen europäischen Volksabstimmung abstimmen und damit die Grundlage für die Europäische Union der Zukunft schaffen.

Ziel der Reform sind zunächst drei Punkte.

Erstens muss sichergestellt werden, dass Entscheidung und Verantwortung wieder in einer Hand liegen und die Entscheidungsprozesse in der EU transparent und demokratisch gestaltet sind. Daher soll zukünftig die gesetzgebende Initiative und Regierungsbildung von dem Europäischen Parlament ausgehen, der Europäische Rat soll durch einen Europäischen Senat als 2. Kammer abgelöst und ein “Europäisches Vertragsgericht” aus dem Europäischen Gerichtshof herausgelöst werden, welches die Rolle der Hüterin der Verträge übernimmt.

Zweitens müssen die Verantwortungsbereiche der EU klar definiert und von denen der Mitgliedsstaaten abgegrenzt werden. Ein Thema darf nur dann in der Verantwortung der EU liegen, wenn sich hieraus relevante Vorteile für die Mitgliedsstaaten ergeben. Dazu sollen analog zu Art. 70 ff. Grundgesetz eindeutig festgelegt werden, welche Aufgaben im Verantwortungsbereich der EU liegen und welche auf nationaler Ebene bleiben.

Und drittens muss sichergestellt werden, dass die Grundlagen der EU – ihre Verträge – eingehalten werden, was durch die doppelte Verantwortung der Europäischen Kommission als Vertragshüterin und Regierung nicht immer möglich war. Dies soll dadurch sichergestellt werden, dass Vertragsverstöße zukünftig vor dem Europäischen Vertragsgericht verhandelt werden.

Zur konkreten Gestaltung und Lösung aktueller Problemstellungen wurden zwei weitergehende Anträge formuliert. Zum einen soll mehr Stabilität und Eigenverantwortung innerhalb der Europäischen Währungsunion via starker, unabhängiger und handlungsfähiger Bankenaufsicht, Ausschluss von Fiskaltransfers und Insolvenzrecht sichergestellt werden. Zum anderen muss die EU sich auf die geänderten Rahmenbedingungen der Außen- und Sicherheitspolitik zukunftsfähig ausrichten. Hierzu erfahren Sie mehr in der nächsten Ausgabe unserer Euro- Kurzinformationen.

Kommentar: Wir brauchen ein funktionsfähiges und stabiles Europa – und Europa kann von zukunftsfähigen liberalen Ideen profitieren!