Resolutionsantrag zur AfD von FDP, FWG und Grünen

14.09.2018

Hochtaunuskreis – Die Fraktionen der Freien Demokraten, Freien Wähler und Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag des Hochtaunuskreises stellen zur Sitzung am 17.9.2018 einen Dringlichkeitsantrag, der sich mit den jüngsten Vorfällen im Zusammenhang mit der AfD-Fraktion Hochtaunus befasst.

Nach Auffassung der Fraktionen ist insbesondere seit der Erweiterung des in Parlamenten vertretenen Parteienspektrums eine Verrohung der politischen Auseinandersetzung und Kultur zu beobachten. Jeder Demokrat und insbesondere jeder Politiker ist aber dazu verpflichtet, hinter dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu stehen und die darin enthaltenen Grundrechte aktiv zu verteidigen. Anfeindungen und Drohungen sind völlig inakzeptabel und entsprechen schon gar nicht der Tradition und dem Gebaren eines Parlamentariers in der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsstaat ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhaltes und darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Angriffe auf dieses Fundament müssen abgewehrt werden, um den sozialen Frieden und die Zukunft dieser Nation, im Schoße Europas, nicht zu gefährden. Die jüngsten Äußerungen der AfD-Fraktion im sozialen Medium facebook sind daher nicht zu tolerieren und haben mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun. Sie stellen ihrerseits nicht nur einen Angriff auf die Presse, sondern vielmehr die Allgemeinheit dar.

Der Kreistag des Hochtaunuskreises kann dieses Verhalten, das nach ständiger Beobachtung des Gebarens der AfD in anderen öffentlichen Räumen bewusst und geplant geschieht, nicht hinnehmen. Persönliche Konsequenzen einzelner (vermeintlich) Verantwortlicher ersetzen nicht das eindeutige Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der damit verbunden Verurteilung der durch die AfD-Fraktion getätigten Äußerungen.

Hier der Antrag im Wortlaut:
Die im Kreistag des Hochtaunuskreises vertretene AfD-Fraktion hat auf Ihrer Facebook-Präsenz in der Nacht zum 28.08.2018 einen Angriff auf die Pressefreiheit verübt. Die freiheitliche Grundordnung wurde angegriffen mit den Worten: „Bei uns bekannten Revolutionen wurden irgendwann die Funkhäuser sowie die Presseverlage gestürmt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt. Darüber sollten die Medienvertreter hierzulande einmal nachdenken, denn wenn die Stimmung endgültig kippt ist es zu spät!“ Der Kreistag verurteilt diese Äußerung auf das Schärfste. Sie ist mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit absolut unvereinbar, da sie den Vertretern der Presse ein empfindliches Übel in Aussicht stellt, soweit sie ihr von den Autoren unterstelltes Verhalten/Berichterstattung nicht ändert. Die Äußerung entbehrt insoweit jeglichem Auslegungsspielraum und war mit dem beschriebenen Zweck voll beabsichtigt.
Der Kreistag des Hochtaunuskreises bekennt sich uneingeschränkt zur Pressefreiheit. Der Kreistag des Hochtaunuskreises steht zur Unveräußerlichkeit der Grundrechte und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 5 GG sichert der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit der Meinungsäußerung zu. Jeder Angriff auf diese Freiheit wird durch den Kreistag des Hochtaunuskreises auf das Schärfste verurteilt. Der Hochtaunuskreis, mit all seinen Organen, wird sich Verunglimpfungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung, der Grundrechte und Angriffen gegen die Freiheit der Presse entgegenstellen, diese verurteilen und alle nötigen Schritte unternehmen, um den Schutz zur Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten.

Dr. Stefan Naas Philipp Herbold Holger Grupe Ulrike Schmidt-Fleischer

Franz Tauber Heike Kolter Katja Adler Dagmar Reuter

Andreas Bernhardt Karin Birk-Lemper Götz Esser Hellwig Herber

Renzo Sechi Dr. Christian Albrecht Laura Burkart-Gorißen Norman Dießner

Ellen Enslin Carsten Filges Christina Herr Inge-Lore Kausen

Lars Keitel Hadmut Lindenblatt Dirk Sitzmann