Telearbeit oder Home-Office im Landratsamt
War Telearbeit oder Home-Office vor der Corona Pandemie insbesondere in der hiesigen öffentlichen Verwaltung nahezu ein Fremdwort und wurde sehr stiefmütterlich behandelt, so hat diese Pandemie mindestens eines gezeigt: Home-Office ist unkompliziert und kurzfristig einführ- und durchführbar, dies sowohl in der Verwaltung als auch in vielen Bereichen unserer Wirtschaft. „Diese Erfahrungen müssen wir nun in die Zukunft tragen und verstetigen. Auch und gerade, weil Home-Office für viele Beschäftigte ein gutes Instrument der Familienfreundlichkeit darstellt“, so Katja Adler, Mitglied des Bundestags und stellv. Vorsitzende der Fraktion der Freien Demokraten im Hochtaunuskreis.
Die Freien Demokraten hatten im Kreis und auch in der ein oder anderen Kommune des Kreises, so zum Beispiel auch in Oberursel, schon sehr früh die Möglichkeiten von Home-Office prüfen lassen. Eingeführt wurde dies bis zur Corona-Pandemie jedoch nicht grundlegend und in nur sehr geringem Umfang. Mit der Pandemie bekamen nahezu alle Beschäftigten ein Telearbeitsangebot. Home-Office oder Telearbeitet bietet viele Möglichkeiten der Steigerung der Effizienz durch Zeitersparnis beim Arbeitsweg für die Beschäftigten, durch Platzersparnis und damit weniger Raumbedarf in der Gebäudeplanung oder durch niedrigschwellige Angebote für die Bürgerinnen und Bürger. Telearbeit und Home-Office müssen dafür jedoch im Einvernehmen mit den Beschäftigten gut durchdacht und organisiert werden.
Die FDP im Kreistag hatte bereits im September 2017 die Prüfung der Telearbeitsmöglichkeiten beim Kreisausschuss erbeten. Ein Beschluss dazu ist seinerzeit mehrheitlich erfolgt. Bis heute liegt dazu jedoch kein Prüfbericht vor. Nun bitten die Liberalen um Evaluation der Umsetzung der Telearbeit mit dem Ziel, dies in der Zukunft zu verstetigen.
„Es ist angesichts dieser anfänglichen Skepsis umso erfreulicher, wie unkompliziert Telearbeit und Home-Office nun in der Kreisverwaltung umgesetzt wurde“, so Dr. Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Kreistag.
In Bezug auf die Raumbedarfsplanung ist es nicht unerheblich, wie viele der Beschäftigten vor Ort und wie viele im Home-Office arbeiten können. Stefan Naas weist diesbezüglich auf eine Entscheidung des Landrates Darmstadt-Dieburg hin, wonach ein Erweiterungsbau der dortigen Kreisverwaltung nicht mehr erstellt werden soll. „Gerade im Hinblick auf die guten Möglichkeiten des Home-Office oder der Telearbeit und die damit einhergehende Platzersparnis ist dies eine gute Entscheidung. Dies sollten auch wir hier im Hochtaunuskreis im Blick behalten“, so Naas.
Katja Adler zeigt für Oberursel zum Beispiel auf, dass die Sanierung des dortigen Rathauses nun zunächst wieder adacta gelegt wurde, zwar aus Kosten- und Finanzierungsgründen, jedoch waren auch hier bereits vor Jahren Raumbedarfsplanungen unter Berücksichtigung der Telearbeitsmöglichkeiten gefordert worden. „Die Digitalisierung bringt viele Vorteile sowohl für die Verwaltung, als auch für die Beschäftigten und Bürger. Diese müssen wir sehen, anwenden und für alle gewinnbringend nutzen“, so Katja Adler abschließend.
Hier der Beschlusstext:
Der Kreisausschuss wird gebeten, eine Evaluation der Erfahrungen der aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig ermöglichten Telearbeit in der Verwaltung des Hochtaunuskreises durchzuführen und bis zur Sommerpause über deren Ergebnis zu berichten.
Dabei ist insbesondere zu berichten,
– wie viele Mitarbeiter Telearbeit in Anspruch genommen haben und noch nehmen,
– mit welchem zeitlichen Umfang (komplett oder alternierend in welchen Modellen) und unter welchen Bedingungen (Präsenz und Erreichbarkeit der Mitarbeiter, Geeignetheit des Arbeitsbereiches) jeweils Telearbeit durchgeführt wurde und noch wird,
– welche Arbeitsbereiche komplett oder teilweise in Telearbeitsmodelle umgewandelt wurden,
– welche Auswirkungen die Einführung von Telearbeit (komplett bzw. alternierend) auf den Raum- und Parkplatzbedarf der Verwaltung hatte und hat,
– welche technische Ausstattung für die Einführung von Telearbeit notwendig war (mögliche verschiedene in Betracht gezogene Alternativen der technischen Umset-zung sind hierbei aufzuführen),
– welche Kosten mit der jeweiligen technischen Ausstattung des Personals für die Telearbeit verbunden waren und sind,
– welche Probleme (sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Beschäftigten) mit der kurzfristigen Umsetzung von Telearbeit verbunden waren,
– wie die Nachfrage/die Annahme der Bürger nach/von digitalen Diensten war und ist.
Der Kreisausschuss wird zudem gebeten, unter Bezugnahme auf die oben genannten Berichtspunkte zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das in der Corona-Pandemie eingesetzte Telearbeitskonzept in die Zukunft übernommen und verstetigt werden kann.